Verkauf eines Grundstückes in Dermbach OT Stadtlengsfeld zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung oder Tagespflege
Die Gemeinde Dermbach schreibt nachstehendes Grundstück für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung und/oder einer Tagespflege
aus:
Gemarkung: | Stadtlengsfeld |
Flur: | 8 |
Flurstück: | 872/5 |
Lage: | Industrie- und Gewerbepark „Am Fräuleinsgraben“ |
Größe: | 3.732 m² |
Mindestgebot: | 15,00 €/m² |
Lage / Erschließung:
Das Grundstück befindet sich in Thüringen, im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach.
Es ist unbebaut und befindet sich in einem teilweise unerschlossenen Zustand.
Bebauung:
Das Grundstück ist mit einer Pflegeeinrichtung zu bebauen und dauerhaft zu diesem Zweck zu nutzen. Diese Verpflichtung wird
unter Berücksichtigung der schlussendlichen Bauplanung konkretisiert und dinglich gesichert.
Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Industrie und Gewerbepark „Am Fräuleinsgraben“, Stand 2. Änderung mit Genehmigung/Rechtskraft vom 10.09.2010. Nach den dortigen Festsetzungen kann das Grundstück mit einer Anlage für soziale sowie gesundheitliche Zwecke auf einer Grundfläche von 2.239 m² mit max.
zwei Vollgeschossen und einer Geschossfläche von 4.478 m² bebaut werden.
Einsicht in den Bebauungsplan „Am Fräuleinsgraben“ wird nach vorheriger Rücksprache gewährt.
Bedingung:
Der Erwerber verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs den Bau einer Pflegeeinrichtung oder einer Tagespflege entsprechend den geltenden baurechtlichen Bestimmungen und dem genehmigten Nutzungskonzept vollständig fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.
Sollte der Bau des Pflegeheims innerhalb dieser Frist nicht realisiert werden – es sei denn, es liegen vom Verkäufer akzeptierte, nachvollziehbare und schriftlich dokumentierte Gründe für eine Fristverlängerung vor – behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
Angebote:
Formulieren Sie Ihr Kaufangebot ohne Bedingungen und senden Sie dieses mit dem Stichwort „Flurstück 872/5“ in einem verschlossenen Umschlag bis 30.11.2025 (maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde) an:
Gemeinde Dermbach
Hinter dem Schloß 1
36466 Dermbach

Quelle: Feldabote / Amtsblatt der Gemeinde Dermbach Nr. 10/2025 vom 02.10.2025